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   VGH Bayern, 02.03.2017 - 10 CS 16.2149   

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VGH Bayern, 02.03.2017 - 10 CS 16.2149 (https://dejure.org/2017,8842)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.03.2017 - 10 CS 16.2149 (https://dejure.org/2017,8842)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. März 2017 - 10 CS 16.2149 (https://dejure.org/2017,8842)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 3 Abs. 1; GlüStV § 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 3, § 3 Abs. 1, Abs. 3, § 4 Abs. 4, Abs. 5, § 5 Abs. 3, § 9 Abs. 1, Abs. 2 S. 1, Abs. 3; BayAGGlüstV Art. 2
    Untersagung der Vermittlung von und Werbung für Zweitlotterien im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Vermittlung von Werbung für Zweitlotterien im Internet in Bayern

  • rewis.io

    Untersagung der Vermittlung von und Werbung für Zweitlotterien im Internet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der Vermittlung von Werbung für Zweitlotterien im Internet in Bayern

  • rechtsportal.de

    Glücksspielrechtliche Untersagung; Vermittlung von und Werbung für Zweitlotterien im Internet; Ausnahmen vom Internetverbot; fehlende Erlaubnisfähigkeit; Bekämpfung der Glücksspielsucht und Gewährleistung des Jugendschutzes; Lotteriemonopol; gleichheitssatzgemäße ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 5.15

    Sportwettenvermittlung; Untersagungsverfügung; Glücksspielmonopol;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2017 - 10 CS 16.2149
    Auch aus der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Ince oder aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2016 (8 C 5.15 - juris) ließen sich keine für die Antragstellerin günstigeren Rechtsfolgen ableiten; insbesondere werde durch diese Entscheidungen die Anwendbarkeit des Erlaubnisvorbehalts nicht berührt.

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2016 (a.a.O., Rn. 28) zu Sportwetten sei es folgerichtig, wenn auch bei einer unionsrechtswidrigen Monopolstellung im Lotteriebereich private Angebote nicht schon deshalb untersagt werden könnten, weil sie nicht offensichtlich erlaubnisfähig seien.

    Auch die Berufung der Beschwerde auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2016 (8 C 5.15 - juris Rn. 28) vermag nicht zu einer Abänderung der angefochtenen Entscheidung zu führen.

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2016 - 11 ME 157/16

    Dienstleistungsfreiheit; Erlaubnisverfahren; Erlaubnisvorbehalt;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2017 - 10 CS 16.2149
    Aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Februar 2016 (a.a.O.), in dem es um die Zulässigkeit einer strafrechtlichen (repressiven) Ahndung der ohne behördliche Erlaubnis aufgenommenen Vermittlung von Sportwetten geht, kann nicht die Unvereinbarkeit von Bestimmungen des nationalen Glücksspielrechts zur (präventiven) Gefahrenabwehr mit Unionsrecht im Bereich von Sportwetten oder anderen Glücksspielen abgeleitet werden (NdsOVG, B.v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16 - juris Rn. 6; OVG Saarl, B.v. 12.5.2016 - 1B 199/15 - juris Rn. 43).

    Behandelt sie mehrere Fallgruppen unterschiedlich, bedarf es hierzu ebenso eines sachlichen Grundes, wie wenn sie sich auf das Herausgreifen eines Einzelfalls beschränkt (BVerwG, U.v. 9.7.2014 - 8 C 36..12 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 47; NdsOVG, B.v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16 - juris Rn. 12).

    Die in Bezug genommenen Leitlinien vom Juli 2014 sind auch nach Auffassung des Senats grundsätzlich geeignet, ein dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechendes Konzept darzustellen, das die Grundlage für eine gleichheitssatzgemäße Verwaltungspraxis bildet (NdsOVG, B.v. 12.12.2016, a.a.O. Rn. 14).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 41.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2017 - 10 CS 16.2149
    Selbst bei Rechtswidrigkeit des Monopols bliebe eine ordnungsrechtlich präventive Untersagung der Internetvermittlung bis zur Klärung der - monopolunabhängigen - Erlaubnisfähigkeit möglich; ist die Vermittlungstätigkeit materiell illegal, kann sie zur Gefahrenabwehr auf der Grundlage der jeweiligen landesrechtlichen Ermächtigungen untersagt werden (BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 41.12 - juris Rn. 55 f.).

    Eine präventive Untersagung bis zur Klärung der im Streit befindlichen Erlaubnisfähigkeit einer Vermittlung von Glücksspielen ist nicht ausgeschlossen; selbst bei Bestehen eines rechtswidrigen Monopols verlangt das Unionsrecht keine sofortige Öffnung des Markts für alle privaten Anbieter ohne jegliche präventive Kontrolle (BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 41.12 - juris Rn. 55 f.).

  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2017 - 10 CS 16.2149
    Nach der im angefochtenen Beschluss zitierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts bestehen auch für den Senat im Hinblick auf die Wirksamkeit des Erlaubnisvorbehalts keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken, denn er dient - unabhängig von einer möglichen Unionsrechtswidrigkeit des Glücksspielmonopols (vgl. § 10 Abs. 2, 3, 6 GlüStV) - den legitimen Zielen insbesondere des Jugend- und Spielerschutzes sowie der Bekämpfung der Kriminalität im Wege einer präventiven Überprüfung der Voraussetzungen der Erlaubnis (zuletzt BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 20).

    Behandelt sie mehrere Fallgruppen unterschiedlich, bedarf es hierzu ebenso eines sachlichen Grundes, wie wenn sie sich auf das Herausgreifen eines Einzelfalls beschränkt (BVerwG, U.v. 9.7.2014 - 8 C 36..12 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 47; NdsOVG, B.v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16 - juris Rn. 12).

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2017 - 10 CS 16.2149
    Anders als die Beschwerde meint, vermag ihr auch nicht in die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Sportwettenbereich in der Rechtssache Ince (U.v. 4.2.2016 - C-336/14) zum Erfolg zu verhelfen.
  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2017 - 10 CS 16.2149
    Der Senat hat auch im Hinblick auf die Rechtswirksamkeit des mit § 4 Abs. 4 GlüStV verbundenen, für alle Arten von Glücksspielangeboten geltenden Verbots der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet keine Bedenken (vgl. BVerwG, U.v. 1.6.2011 - 8 C 5.10 - juris Rn. 48, die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen: BVerfG, B.v. 30.9.2013 - 1 BvR 3196/11 - juris; BGH, U.v. 28.09.2011 - I ZR 189/08 - juris, alle zu § 4 Abs. 4 GlüStV a.F.; BayVerfGH, U.v. 23.11.2016 - 1-VII-15 - juris Rn. 93 f.; OVG Lüneburg, B.v. 17.08.2016 - 11 ME 61/16 - juris Rn. 30 ff.); von dem Verbot kann allerdings für den Eigenbetrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten nach § 4 Abs. 5 GlüStV, Art. 2 Abs. 3 AGGlüStV - bei Sicherstellung bestimmter Voraussetzungen - im Rahmen eines eigenständigen Erlaubnisverfahrens befreit werden.
  • BVerfG, 30.09.2013 - 1 BvR 3196/11

    Verbot des Angebots von Sportwetten im Internet sowie Werbeverbot für solche

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2017 - 10 CS 16.2149
    Der Senat hat auch im Hinblick auf die Rechtswirksamkeit des mit § 4 Abs. 4 GlüStV verbundenen, für alle Arten von Glücksspielangeboten geltenden Verbots der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet keine Bedenken (vgl. BVerwG, U.v. 1.6.2011 - 8 C 5.10 - juris Rn. 48, die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen: BVerfG, B.v. 30.9.2013 - 1 BvR 3196/11 - juris; BGH, U.v. 28.09.2011 - I ZR 189/08 - juris, alle zu § 4 Abs. 4 GlüStV a.F.; BayVerfGH, U.v. 23.11.2016 - 1-VII-15 - juris Rn. 93 f.; OVG Lüneburg, B.v. 17.08.2016 - 11 ME 61/16 - juris Rn. 30 ff.); von dem Verbot kann allerdings für den Eigenbetrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten nach § 4 Abs. 5 GlüStV, Art. 2 Abs. 3 AGGlüStV - bei Sicherstellung bestimmter Voraussetzungen - im Rahmen eines eigenständigen Erlaubnisverfahrens befreit werden.
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 11 ME 61/16

    Bestimmtheit; Dienstleistungsfreiheit; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspiel;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2017 - 10 CS 16.2149
    Der Senat hat auch im Hinblick auf die Rechtswirksamkeit des mit § 4 Abs. 4 GlüStV verbundenen, für alle Arten von Glücksspielangeboten geltenden Verbots der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet keine Bedenken (vgl. BVerwG, U.v. 1.6.2011 - 8 C 5.10 - juris Rn. 48, die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen: BVerfG, B.v. 30.9.2013 - 1 BvR 3196/11 - juris; BGH, U.v. 28.09.2011 - I ZR 189/08 - juris, alle zu § 4 Abs. 4 GlüStV a.F.; BayVerfGH, U.v. 23.11.2016 - 1-VII-15 - juris Rn. 93 f.; OVG Lüneburg, B.v. 17.08.2016 - 11 ME 61/16 - juris Rn. 30 ff.); von dem Verbot kann allerdings für den Eigenbetrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten nach § 4 Abs. 5 GlüStV, Art. 2 Abs. 3 AGGlüStV - bei Sicherstellung bestimmter Voraussetzungen - im Rahmen eines eigenständigen Erlaubnisverfahrens befreit werden.
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 189/08

    Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2017 - 10 CS 16.2149
    Der Senat hat auch im Hinblick auf die Rechtswirksamkeit des mit § 4 Abs. 4 GlüStV verbundenen, für alle Arten von Glücksspielangeboten geltenden Verbots der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet keine Bedenken (vgl. BVerwG, U.v. 1.6.2011 - 8 C 5.10 - juris Rn. 48, die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen: BVerfG, B.v. 30.9.2013 - 1 BvR 3196/11 - juris; BGH, U.v. 28.09.2011 - I ZR 189/08 - juris, alle zu § 4 Abs. 4 GlüStV a.F.; BayVerfGH, U.v. 23.11.2016 - 1-VII-15 - juris Rn. 93 f.; OVG Lüneburg, B.v. 17.08.2016 - 11 ME 61/16 - juris Rn. 30 ff.); von dem Verbot kann allerdings für den Eigenbetrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten nach § 4 Abs. 5 GlüStV, Art. 2 Abs. 3 AGGlüStV - bei Sicherstellung bestimmter Voraussetzungen - im Rahmen eines eigenständigen Erlaubnisverfahrens befreit werden.
  • VerfGH Bayern, 23.11.2016 - 1-VII-15

    Das Erfordernis einer inländischen Erlaubnis für die Vermittlung von Pferdewetten

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2017 - 10 CS 16.2149
    Der Senat hat auch im Hinblick auf die Rechtswirksamkeit des mit § 4 Abs. 4 GlüStV verbundenen, für alle Arten von Glücksspielangeboten geltenden Verbots der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet keine Bedenken (vgl. BVerwG, U.v. 1.6.2011 - 8 C 5.10 - juris Rn. 48, die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen: BVerfG, B.v. 30.9.2013 - 1 BvR 3196/11 - juris; BGH, U.v. 28.09.2011 - I ZR 189/08 - juris, alle zu § 4 Abs. 4 GlüStV a.F.; BayVerfGH, U.v. 23.11.2016 - 1-VII-15 - juris Rn. 93 f.; OVG Lüneburg, B.v. 17.08.2016 - 11 ME 61/16 - juris Rn. 30 ff.); von dem Verbot kann allerdings für den Eigenbetrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten nach § 4 Abs. 5 GlüStV, Art. 2 Abs. 3 AGGlüStV - bei Sicherstellung bestimmter Voraussetzungen - im Rahmen eines eigenständigen Erlaubnisverfahrens befreit werden.
  • VG Regensburg, 30.05.2018 - RO 5 S 18.681

    Untersagung der Fernsehwerbung für im Internet veranstaltete Glücksspiele

    Der BayVGH hat mit Beschluss vom 2. März 2017 - Az. 10 CS 16.2149 die dagegen eingelegte Beschwerde zurückgewiesen.

    Eine Ausnahme nach § 5 Abs. 3 Satz 2 GlüStV komme hier nicht in Betracht, weil zum einen keine Werbeerlaubnis für das Angebot "0..." bzw. "1..." vorliege und zum anderen, weil es sich bei der unter www....com angebotenen "Zweitlotterie" um ein nicht erlaubtes und auch nicht erlaubnisfähiges Glücksspiel handele, wie der BayVGH im Beschluss vom 2.3.2017 - Az. 10 CS 16.2149, das OVG Lüneburg im Beschluss vom 12.12.2016 - Az.11 ME 157/16 und auch das OVG Saarlouis im Beschluss vom 12.5.2016 - Az.1 B 199/15 festgestellt haben.

    Er diente nicht allein dem Schutz des Monopols, sondern auch unabhängig davon der Verfassung, wie unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung, so Bundesverwaltungsgericht vom 20.6.2013 - 8 C 39/12 Rn 50. Ein solches Erlaubnisverfahren ermöglicht die präventive Prüfung, ob unter anderem die für die Tätigkeit erforderliche persönliche Zuverlässigkeit vorliegt und die Anforderungen des Jugend- und Spielerschutzes sowie die besonderen Regelungen der gewerblichen Vermittlung und des Vertriebs von Sportwetten beachtet werden (so auch Bayer. Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 2. März 2017 - Az. 10 CS 16.2149 Rn. 10).

    e) Das Gericht geht ebenso wie der BayVGH mit Beschluss vom 2. März 2017 - Az. 10 CS 16.2149 Rn. 7 von der Anwendbarkeit des Erlaubnisvorbehalts aus.

    Der VGH hat im Beschluss vom 2. März 2017 - 10 CS 16.2149 - im Rechtsstreit der Firma ... Limited ausgeführt, dass der Gleichheitssatz bei einer großen Anzahl von rechtswidrigen Zuständen nicht verlangt, in sämtlichen Fällen und zur gleichen Zeit gegen alle Störer vorzugehen.

  • VG Regensburg, 15.05.2019 - RO 5 K 18.672

    Vermittlung von Glücksspielprodukten via Internet - Untersagung von Werbespots

    Der BayVGH hat mit Beschluss vom 2. März 2017 - Az. 10 CS 16.2149 die dagegen eingelegte Beschwerde zurückgewiesen.

    Eine Ausnahme nach § 5 Abs. 3 Satz 2 GlüStV komme hier nicht in Betracht, weil zum einen keine Werbeerlaubnis für das Angebot ...(4) bzw. ...(1) vorliege und zum anderen, weil es sich bei der unter ...(4) angebotenen "Zweitlotterie" um ein nicht erlaubtes und auch nicht erlaubnisfähiges Glücksspiel handele, wie der BayVGH im Beschluss vom 2.3.2017 - Az. 10 CS 16.2149, das OVG Lüneburg im Beschluss vom 12.12.2016 - Az.11 ME 157/16 und auch das OVG Saarlouis im Beschluss vom 12.5.2016 - Az.1 B 199/15 festgestellt haben.

    Er diente nicht allein dem Schutz des Monopols, sondern auch unabhängig davon der Verfassung, wie unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung, so Bundesverwaltungsgericht vom 20.6.2013 - 8 C 39/12 Rn. 50. Ein solches Erlaubnisverfahren ermöglicht die präventive Prüfung, ob unter anderem die für die Tätigkeit erforderliche persönliche Zuverlässigkeit vorliegt und die Anforderungen des Jugend- und Spielerschutzes sowie die besonderen Regelungen der gewerblichen Vermittlung und des Vertriebs von Sportwetten beachtet werden (so auch Bayer. Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 2. März 2017 - Az. 10 CS 16.2149 Rn. 10).

    e) Das Gericht geht ebenso wie der BayVGH mit Beschluss vom 2. März 2017 - Az. 10 CS 16.2149 Rn. 7 von der Anwendbarkeit des Erlaubnisvorbehalts aus.

    Der VGH hat im Beschluss vom 2. März 2017 - 10 CS 16.2149 - im Rechtsstreit der Firma ... Limited (I) ausgeführt, dass der Gleichheitssatz bei einer großen Anzahl von rechtswidrigen Zuständen nicht verlangt, in sämtlichen Fällen und zur gleichen Zeit gegen alle Störer vorzugehen.

  • VG München, 09.08.2018 - M 17 S 18.3799

    Untersagung von Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel

    Gegen das Angebot der ... ... liegen vollziehbare und gerichtlich bestätigte Untersagungsverfügungen aus Bayern, Niedersachsen und dem Saarland vor (BayVGH, B.v. 2.3.2017 - 10 CS 16.2149 - juris; VG Ansbach, U.v. 6.12.2017 - AN 15 K 16.00442; OVG Nds., B.v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16; OVG Saarlouis, B.v. 12.5.2016 - 1 B 199/15; VG Saarlouis, U.v. 2.3.2017 - 6 K 1519/14).

    ...com" angebotenen "Zweitlotterie" um ein nicht erlaubtes und auch nicht erlaubnisfähiges Glücksspiel handele (BayVGH, B.v. 2.3.2017 - 10 CS 16.2149; OVG Lüneburg, B.v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16; OVG Saarlouis, B.v. 12.5.2016 - 1B 199/15).

    Zu Bedenken ist hierbei zudem, dass selbst wenn man der Ansicht der Antragstellerin folgen und auch die von ihr vermittelten Zweitlotterien als Lotterien im Sinn von § 4 Abs. 5 GlüStV ansehen wollte, im vorliegenden Fall die dann grundsätzlich erlaubnisfähige Internetvermittlung dieser Lotterien in der angebotenen Form wegen der fehlenden Erlaubnisfähigkeit der Zweitlotterien materiell wohl illegal wäre (BayVGH, B.v. 2.3.2017 - 10 CS 16.2149 - juris Rn. 10).

    Bei einer großen Anzahl von rechtswidrigen Zuständen verlangt es der Gleichheitssatz nicht, in sämtlichen Fällen und zur gleichen Zeit gegen alle Störer vorzugehen (BayVGH, B.v. 2.3.2017 - 10 CS 16.2149 - juris).

  • VGH Bayern, 21.09.2018 - 7 CE 18.1722

    Gemeinsame Richtlinien und glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung

    Der Antrag der ... Ltd. auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Untersagungsverfügung wurde zuletzt mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. März 2017 - 10 CS 16.2149 - ZfWG 2017, 276) abgelehnt.

    Die Antragsgegnerin hat sich damit unter Bezug auf die von der Werbung für "... gratis" ausgehenden Steigerung des Bekanntheitsgrads des Glückspielangebots "...com" auseinandergesetzt, dessen Vermittlung und Bewerbung als unerlaubtes öffentliches Glücksspiel - kraft Gesetzes sofort vollziehbar - untersagt wurde (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2017 - 10 CS 16.2149 - juris).

    Bei diesem Angebot handelt es sich unstreitig um öffentliches Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 und Abs. 2 oder Abs. 3 GlüStV (BayVGH, B.v. 2.3.2017 - 10 CS 16.2149 - juris Rn. 11).

    Auch im Hinblick auf "...com" liegt eine vollziehbare glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung vom 2. März 2017 vor, die im Eilverfahren ebenfalls mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. März 2017 - 10 CS 16.2149 - (juris) bestätigt worden ist und die sich mit den von der Antragstellerin aufgeworfenen Rechtsproblemen beschäftigt.

  • VGH Bayern, 16.10.2020 - 23 CS 19.2009

    Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung

    Behandelt die Behörde mehrere Fallgruppen unterschiedlich, bedarf es hierfür ebenso eines sachlichen Grundes, wie wenn sie sich auf das Herausgreifen eines Einzelfalles beschränkt (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2017 - 10 CS 16.2149 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Anhand dieser sachlich gerechtfertigten Kriterien ist im vorliegenden Fall das Einschreiten des Antragsgegners insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Vielfalt des Angebots, das nahezu sämtliche im Internet gegebenen Möglichkeiten auf einer Vielzahl miteinander verlinkter Internet-Domains umfasst, die sich damit ergebenden hohen Bruttospielerträge, die fehlenden Bemühungen der Antragstellerin um eine Erlaubnis sowie auf die fehlende Erlaubnisfähigkeit und die Nichteinhaltung der Bestimmungen zum Jugend- und Spielerschutz nicht willkürlich, zumal der Antragsgegner ausdrücklich darauf hingewiesen hat, er gehe priorisiert gegen solche Glücksspielangebote im Internet vor, deren Umfang und Verbreitung am stärksten sei, wobei er seit August 2014 zeitlich gestaffelte Verfahren gegen neun Glücksspielanbieter eingeleitet habe (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2017 - 10 CS 16.2149 - juris Rn. 14).

    Die in Bezug genommenen Leitlinien vom Juli 2014 sind auch grundsätzlich geeignet, ein dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechendes Konzept darzustellen, das die Grundlage für eine gleichheitssatzgemäße Verwaltungspraxis bildet (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2017 - 10 CS 16.2149 - juris Rn.15).

  • VGH Bayern, 21.08.2018 - 10 CS 18.1211

    Werbung für unerlaubtes Glücksspiel mit Gratistipp - Verstoß gegen das

    Die Beschwerde hiergegen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 2. März 2017 zurückgewiesen (10 CS 16.2149).

    Darüber hinaus werde aus der Sicht des Gerichts mit der Fernsehwerbung für "L ...gratis" zudem mittelbar für das ganz überwiegend kostenpflichtige Angebot der L ... Ltd. (www...com) geworben, das ebenfalls die Abgabe von Wetten auf teils ausländische Lotterien ermögliche und seinerseits als unerlaubtes Glücksspiel zu qualifizieren sei (BayVGH, B.v. 2.3.2017 - 10 CS 16.2149 - juris Rn. 7 ff.).

    Bei diesem Angebot handelt es sich unstreitig um öffentliches Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 und Abs. 2 oder Abs. 3 GlüStV (BayVGH, B.v. 2.3.2017 - 10 CS 16.2149 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 21.12.2021 - 23 ZB 17.2446

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem glücksspielrechtlichen

    Nichts anderes gilt mit Blick auf das Lotteriemonopol für den Erlaubnisvorbehalt für die Veranstaltung bzw. Vermittlung von Lotterien (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 8 B 36.14 - juris Rn. 23, bestätigt durch BVerfG, NB.v. 18.3.2016 - 1 BvR 911/15; BayVGH, B.v. 28.6.2012 - 10 ZB 10.3124 - juris Rn. 9 und B.v. 2.3.2017 - 10 CS 16.2149 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 28.6.2012 - 4 A 701/12 - juris Rn. 39; OVG LSA, U.v. 19.2.2014 - 3 L 20/12 - juris Rn. 24; NdsOVG, B.v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16 - juris Rn. 5; OVG Hamburg, B.v. 9.3.2017 - 4 Bs 241/16 - juris Rn. 41 und U.v. 22.6.2017 - 4 Bf 160/14 - juris Rn. 112; OVG Saarland, B.v. 12.5.2016 - 1 B 199/15 - juris Rn. 48 und U.v. 29.3.2019 - 1 A 398/17 - juris Rn. 35; VG Regensburg, U.v. 13.12.2018 - RO 5 K 17.2046 - juris Rn. 5, bestätigt durch BayVGH, B.v. 10.7.2020 - 23 ZB 19.263; VG Ansbach, U.v. 6.12.2017 - AN 15 K 16.00442 - UA S. 8, bestätigt durch BayVGH, B.v. 10.7.2020 - 23 ZB 18.974; VG Düsseldorf, U.v. 27.8.2019 - 3 K 834/18 - juris Rn. 48).

    Im Übrigen kann aus der zum früheren Sportwettenmonopol ergangenen Entscheidung nicht geschlossen werden, dass auch hinsichtlich anderer Glücksspielbereiche wie insbesondere Lotterien kein transparentes und diskriminierungsfreies Erlaubnisverfahren eröffnet wäre (OVG Saarland, B.v. 12.5.2016 - 1 B 199/15 - juris Rn. 43; NdsOVG, B.v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 2.3.2017 - 10 CS 16.2149 - juris Rn. 10; OVG Hamburg, U.v. 22.6.2017 - 4 Bf 160/14 - juris Rn. 119).

  • VG München, 25.07.2017 - M 16 K 12.1915

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis

    Insbesondere dient er dem Jugend- und Spielerschutz sowie der Bekämpfung der Kriminalität im Wege einer präventiven Überprüfung der Voraussetzungen der Erlaubnis (ständige Rechtsprechung, hierzu zuletzt BayVGH, B.v. 2.3.2017 - 10 CS 16.2149 - juris Rn. 7; vgl. auch BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 - juris Rn. 53; BVerwG, U.v. 24.11.2010 - 8 C 13/09 - juris Rn. 77; BayVGH, U.v. 24.1.2012 - 10 BV 10.2665, juris Rn. 34 ff.; im Ergebnis zustimmend Pagenkopf, NVwZ 2011, 513, 520 f.).

    Bevor sich die Parteien des Glücksspielstaatsvertrags und die Landesgesetzgeber auf ein mögliches neues Verfahren für einen Marktzugang einigen, gilt in Übereinstimmung mit der gefestigten Rechtsprechung (zuletzt BayVGH, B.v. 2.3.2017 - 10 CS 16.2149 - juris Rn. 7; vgl. auch BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 - juris Rn. 53; BVerwG, U.v. 24.11.2010 - 8 C 13/09 - juris Rn. 77; BayVGH, U.v. 24.1.2012 - 10 BV 10.2665, juris Rn. 34 ff.), dass der Erlaubnisvorbehalt des § 4 Abs. 1 GlüStV monopolunabhängig anzuwenden ist.

  • VG Neustadt, 10.10.2018 - 5 L 1045/18

    Fernsehausstrahlung - SAT 1 - einer Werbung für unerlaubtes Glücksspiel;

    Daneben sind in den Bundesländern Bayern, Niedersachsen und Saarland auch vollziehbare und gerichtlich bestätigte glücksspielrechtliche Untersagungsverfügungen gegen das Angebot der B... Ltd. ergangen (s. dazu VG Ansbach, Beschluss vom 27. September 2016 - AN 15 S 16.448 - und Bay. VGH, Beschluss vom 2. März 2017 - 10 CS 16.2149 -, ZfWG 2017, 276 zum Untersagungsbescheid vom 23. Februar 2016; VG Hannover, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 10 B 1065/16 - und OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12. Dezember 2016 - 11 ME 157/16 -, GewArch 2017, 86 zum Untersagungsbescheid vom 26. Januar 2016; OVG Saarland, Beschluss vom 12. Mai 2016 -1 B 199/15 -, ZfWG 2016, 363 und VG Saarlouis, Urteil vom 02. Februar 2017 - 6 K 1519/14 -, juris zum Untersagungsbescheid vom 26. September 2014).

    Ein solches Erlaubnisverfahren ermöglicht die präventive Prüfung, ob u.a. die für die Tätigkeit erforderliche persönliche Zuverlässigkeit vorliegt und die Anforderungen des Jugend- und Spielerschutzes beachtet werden (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 2. März 2017 - Az. 10 CS 16.2149 -).

  • VG Regensburg, 13.12.2018 - RO 5 K 17.2046

    Erlaubnis einer Primärlotterie

    So lässt sich aus dem Beschluss des VGH vom 2.3.2017-10 CS 16.2149 Rn. 9, juris - zum Beispiel entnehmen, dass das Verwaltungsgericht zur Begründung der materiellen Illegalität der von der Klägerin online vermittelten Zweitlotterien sowie der Sofortlotterien - ausgehend von der Wirksamkeit des Internetverbots - auf die inhaltlichen Verstöße des Angebotes gegen die sich aus § 4 Abs. 5 Nr. 1, 2 und 3 GlüStV i.V.m. Art. 2 Abs. 3 AGGlüStV ergebenden Voraussetzungen abgestellt und näher begründet hat, warum weder die Einhaltung der Einsatzhöchstgrenze von monatlichen 1000,- EUR je Spieler noch der vollständige Ausschluss minderjähriger Spieler durch eine entsprechende Identifizierung gewährleistet ist; zudem verstießen die angebotenen Rubbellose gegen das Verbot schneller Spielwiederholungen.

    Der VGH hat in der Entscheidung vom 2.3.2017-10 CS 16.2149-bereits ausgeführt, dass die Antragstellerin über keine Erlaubnis des Antragsgegners zur Vermittlung der von ihr im Internet vertriebenen öffentlichen Glücksspielen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Glücksspielstaatsvertrag in Verbindung mit Art. 2 Abs. 5 Nr. 2 AGGlüStV verfügt.

  • VG Ansbach, 06.04.2020 - AN 15 S 18.00350

    Glücksspielstaatsvertrag 2012, Untersagung von unerlaubtem Glücksspiel,

  • VG Düsseldorf, 27.08.2019 - 3 K 834/18
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